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Die Botschaft ist eindeutig: Die finanzielle Lage der Kommunen hat einen kritischen Punkt erreicht. Auch der Kreis Plön steht massiv unter Druck.

Der bundesweite Aktionstag „Kommunen am Limit“ am 22.06.2026 macht auf die dramatische Finanzsituation von Städten, Gemeinden und Landkreisen aufmerksam. Hintergrund sind stetig steigende Pflichtaufgaben und Kosten, denen keine ausreichende Finanzierung durch Bund und Länder gegenübersteht. Die kommunalen Spitzenverbände sprechen von einer historischen Finanzkrise und fordern endlich eine auskömmliche Finanzierung der Kommunen nach dem Grundsatz: „Wer bestellt, bezahlt auch.“

„Die kommunale Finanznot ist keine abstrakte Zahl. Sie entscheidet darüber, welche Leistungen wir vor Ort für die Menschen anbieten können und welche nicht“, betont Landrat Björn Demmin. „Wenn Bund und Länder immer neue Aufgaben übertragen, ohne die Finanzierung dauerhaft sicherzustellen, geraten die Kommunen immer weiter in die Defizitspirale.“

Besonders besorgniserregend sind die Auswirkungen auf die Daseinsvorsorge. Im Kreis Plön betrifft dies vor allem die Gesundheitsversorgung. Die Klinik in Preetz steht bereits heute unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Durch das vom Bund geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz drohen zusätzliche Belastungen, die die finanzielle Situation weiter verschärfen.

„Allein aufgrund dieses Gesetzes wird sich das Defizit der Klinik bis zum Jahr 2030 massiv erhöhen“, erklärt Geschäftsführer Sven Sandberg. „Das ist Geld, das wir für die medizinische Versorgung der Menschen in unserer Region benötigen. Stattdessen drohen zusätzliche Belastungen für den Kreis Plön, der dieses Defizit auffangen muss.“

Auch Kreispräsidentin Hildegard Mersmann warnt vor den Folgen: „Krankenhäuser, Schulen, Straßen, Busverbindungen, Kinderbetreuung oder soziale Angebote sind keine Luxusleistungen. Sie sind das Fundament unseres Gemeinwesens. Wenn die kommunalen Finanzen weiter ausgehöhlt werden, gefährdet das die Lebensqualität und den Zusammenhalt vor Ort.“

Mit ihrer Beteiligung am Aktionstag wollen Kreisverwaltung, Kreispolitik und Klinik gemeinsam ein deutliches Signal an Bund und Land senden. Die Zeiger stehen auf „fünf vor zwölf“: Für die Kommunen, für die Daseinsvorsorge und für die Zukunft der Gesundheitsversorgung im Kreis Plön ist jetzt entschlossenes Handeln erforderlich.

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KIEL. Das Leseband zieht sich inzwischen durch fast alle schleswig-holsteinischen Grundschulen. Es ist eine wirksame Methode zur Leseförderung und wird zum kommenden Schuljahr auch an 20 weiterführenden Schulen in der 5. und 6. Jahrgangsstufe übernommen. "Lesen ist eine Schlüsselkompetenz. Mit dem Leseband gelingt es den Lehrkräften auf eine spielerische Weise, für das Lesen zu begeistern und die Lesefähigkeiten der Schülerinnen und Schüler zu verbessern. Das ist Leseförderung in neuer Qualität, die viele Schulleitungen für ihre Schulen übernommen haben", sagte Bildungsministerin Dr. Dorit Stenke heute (22. Juni) bei ihrem Schulbesuch an der Gerhardt-Hauptmann Schule in Kiel. Ergänzend werde es 2026/27 an allen Grundschulen in der Jahrgangsstufe 1 jeweils eine zusätzliche Stunden in Deutsch und in Mathematik geben. Die Ministerin betonte: "Wir geben den Schülerinnen und Schülern kontinuierlich mehr Lesezeit und mehr Lernzeit. Zeit, in der sie sicher das Lesen, das Schreiben und das Rechnen lernen können. Unser Ziel ist, dass viel mehr Schülerinnen und Schüler als bisher die Regelstandards erreichen."
 
Alle 103 Grundschulen im Startchancen-Programm nehmen am Leseband teil, darunter sind auch 30 Pilotschulen, die wissenschaftlich begleitet werden. Die Gerhardt-Hauptmann-Schule Kiel ist als Pilotschule seit Februar 2024 dabei. Viele weitere Grundschulen haben inzwischen ebenfalls diese systematische Leseförderung einführt, so dass insgesamt rund 76 Prozent aller Grundschulen mit dem Leseband arbeiten.
Zum kommenden Schuljahr 2026/27 steigen auch 20 weiterführende Schulen ein- darunter sind ein Gymnasium, eine Gemeinschaftsschule mit Oberstufe und 18 Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe.
Das Leseband beinhaltet eine 20-minütige tägliche Lesezeit, in der die Leseflüssigkeit verbessert wird. Eingesetzt werden dazu Lautleseverfahren wie beispielsweise das "Tandemlesen", das "chorische Lesen", das "Vorlesetheater" oder das "Würfellesen". Gelesen wird in allen Fächern - außer Sport und immer zu einer festen Uhrzeit. Entwickelt wurde das Projekt von Prof. Dr. Steffen Gailberger (Christian-Albrechts-Universität zu Kiel), umgesetzt wird es an den Pilotschulen in Kooperation mit der Auridis Stiftung und der Unternehmerstiftung für Chancengerechtigkeit. Zur Einführung und Umsetzung des Leseband.SH bietet das Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) zahlreiche Fortbildungsangebote sowie die umfangreiche "Handreichung Leseband.SH" an. Link: Leseband.SH - IQSH Fachportal
 
Auridis-Stiftung: „Lesekompetenz ist die Grundlage für erfolgreiches Lernen in allen Fächern. Das Leseband zeigt eindrucksvoll, wie wissenschaftlich fundierte Ansätze mit wenig zusätzlichem Aufwand viele Kinder erreichen und ihre Bildungschancen nachhaltig verbessern können.“ Prof. Dr. Steffen Gailberger sagte: "Mit dem Leseband haben wir sicherlich nicht das lesedidaktische Rad neu erfunden. Wir haben aber System, Struktur, Kohärenz und Verlässlichkeit in die schulische Leseförderung gebracht, so dass es nun nicht mehr dem Zufall obliegt, ob Schülerin A oder Schüler B eine wirksame und passende Leseförderung erhält. Das ist der größte Gewinn des Lesebandes."
 
Grundschule: Mehr Zeit für Deutsch-Unterricht ab 2026/27 
Um die basalen Kompetenzen zu stärken, erhalten die Grundschulen zum kommenden Schuljahr zwei zusätzliche Unterrichtsstunden: eine im Fach Deutsch und eine im Fach Mathematik. Die Stunden gehen in die Jahrgangsstufe 1.
 
Damit erhöht sich die Zahl der Wochenstunden über die gesamten vier Grundschuljahre im Fach Deutsch von jetzt 25 auf 26. Im Fach Mathematik steigt die Zahl von jetzt 21 auf 22 Stunden. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode wurde die Stundentafel der Grundschule in den Fächern Deutsch und Mathematik um jeweils eine Stunde erhöht.
 
Werkstatt inklusiver Deutsch Unterricht (WIDU)
Vier Buchstaben – eine digitale Schatzkammer: Dahinter liegt eine digitale Bibliothek, über die Lehrkräfte ab dem kommenden Schuljahr 2026/27 auf didaktisch aufbereitetes Material für den Deutschunterricht zugreifen können. Das Besondere: Das Material richtet sich an Schülerinnen und Schüler jeder Lesestufe - von der Grundschule bis zur Sekundarstufe II. Es berücksichtigt vor allem das inklusive Unterrichten von Kindern mit Förderbedarf und und den Unterricht in sprachlich heterogenen Klassen. Die Lehrkräfte können unter anderem Hörbücher, E-Books und DaZ-Material nutzen. Alle Urheberrecht sind geklärt. Im Angebot sind auch Hörbücher mit SH-Bezug wie die Kinder-Krimireihe "Förde-Detektive". In der lernen Kinder im Grundschulalter spielerisch etwas über Politik. Aktuell wird das Hörbuch für WIDU eingesprochen.
 
WIDU ist ein Gemeinschaftsprojekt der Länder Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Das Land ist mit einmalig 20.000 Euro an der Finanzierung beteiligt. Bildungsministerin Dr. Stenke: "Die neue digitale Bibliothek bietet vieles, was Lehrkräfte sich für einen inklusiven Deutschunterricht wünschen. Sie können zudem unkompliziert aus einer Vielzahl didaktisch aufbereiteter Materialien auswählen und gewinnen Zeit für die Unterrichtsvorbereitung. Das ist eine spürbare Entlastung."
 
Leseförderung vernetzt
Mit der Netzwerkstelle Leseförderung der Landesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung Schleswig-Holstein e.V. (www. lkj-sh.de) steht seit eineinhalb Jahren ein weiteres Angebot im Rahmen der Leseförderung in Schleswig-Holstein zur Verfügung. Die Netzwerkstelle Leseförderung unterstützt Schulen bei der Vernetzung der außerschulischen Leseförderung, indem außerschulische Leseförderungsinitiativen auf einer digitalen Plattform sichtbar gemacht werden. Zudem bietet sie Weiterbildungsangebote für Leseförderung an.
 
Verantwortlich für diesen Pressetext: Beate Hinse I Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur | Brunswiker Str. 16-22, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-2369 | E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de

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KIEL. In Schleswig-Holstein steigen die Temperaturen in den kommenden Tagen auf über 30 Grad. Auch wenn es im nördlichsten Bundesland nicht so warm wie in weiten Teilen Deutschlands wird und es zum Anfang der kommenden Woche wieder etwas kühler werden soll, sind auch hier Vorsichtsmaßnahmen bei Hitze zu beachten. Denn gerade für ältere oder pflegebedürftige Menschen, chronisch erkrankte Personen sowie für kleine Kinder kann Hitze zu gesundheitlichen Einschränkungen führen. Daher erinnert das Gesundheitsministerium wie in den zurückliegenden Jahren an die bewährten Verhaltensempfehlungen bei Hitze:
 
  • Ausreichend trinken: Über den Tag verteilt sollten mindestens zwei bis drei Liter Flüssigkeit aufgenommen werden, um den höheren Wasserverlust durch Schwitzen auszugleichen.
     
  • Tagesablauf anpassen: Körperliche Aktivitäten sollten besonders während der heißesten Tageszeit (ca. 11 bis 18 Uhr) vermieden und in die kühleren Morgen- und Abendstunden verlegt werden.
     
  • Beim Aufenthalt im Freien: möglichst im Schatten aufhalten und vor der Sonne schützen. Hierzu wird das Tragen leichter, heller und weiter Kleidung, eines Sonnenhuts oder einer Kappe und einer Sonnenbrille empfohlen. Auch sollte ein Sonnenschutzmittel mit entsprechendem Lichtschutzfaktor genutzt werden.
     
  • Leichtes Essen bevorzugen: Empfohlen werden mehrere kleine Mahlzeiten mit möglichst hohem Wassergehalt. Kaffee, stark gezuckerte und alkoholische Getränke sollten vermieden werden.
     
  • Für ein kühles Raumklima sorgen: Möglichst nur morgens und spät abends oder nachts lüften. Fenster und Türen sollten tagsüber geschlossen bleiben. Die Sonneneinstrahlung sollte durch heruntergelassene Jalousien, Rollläden oder zugezogene Vorhänge reduziert werden.
     
  • Niemals Personen und Haustiere in einem geschlossenen, geparkten Fahrzeug zurücklassen, da die Temperaturen darin tagsüber massiv ansteigen können.
     
  • Auf eine gute Erholung bei Nacht achten: Wenn möglich im kühlsten Raum der Wohnung und bei geöffnetem Fenster schlafen.
     
Das Gesundheitsministerium hat umfassende Informationen zum Thema Hitzeschutz unter schleswig-holstein.de - Umweltbezogener Gesundheitsschutz - Hitzeschutz in Schleswig-Holstein zusammengestellt. Dort sind auch die genannten Handlungsempfehlungen bei Hitzeereignissen zu finden. 
 
 
Badegewässerqualität sehr gut
 
Die Badegewässerqualität ist nach den aktuellen Beprobungen in Schleswig-Holstein sehr gut. Die Messergebnisse der mehr als 460 Proben an den rund 330 Badegewässern zeigen, dass an allen beprobten Badestellen unbeschwertes Baden möglich ist.
 
Die Messwerte 2026 können unter www.schleswig-holstein.de/badegewaesser eingesehen werden. Die Daten werden während der Badesaison bis zum 15. September fortlaufend mit Messergebnissen und weiteren Daten aktualisiert. Basis dafür sind die Proben, die die zuständigen überwachenden Gesundheitsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte regelmäßig vor Ort entnehmen. Einzelne Grenzwertüberschreitungen oder Badeverbote werden in der Regel innerhalb von wenigen Stunden veröffentlicht.
 
Grundsätzlich können in natürlichen Badegewässern bei Wassertemperaturen ab 20 Grad Bakterien der Gattung Vibrio vulnificus („Vibrionen“) aktiviert werden. Derartige Temperaturen können insbesondere in Flachwasserbereichen der Ostsee erreicht werden. Für Badende gelten unabhängig von der Vibrionen-Konzentration folgende Empfehlungen zur Minimierung von gesundheitlichen Risiken: Zum eigenen Schutz wird empfohlen, bei einer Erkrankung oder Verletzung (offene Wunden) den Kontakt mit Wasser zu meiden und nicht baden zu gehen. Besonders ältere Menschen mit einer schwachen Immunabwehr oder Personen, die aufgrund von Vorerkrankungen in ihrer Immunabwehr geschwächt sind, können gefährdet sein (z.B. durch Lebererkrankungen, Diabetes mellitus, HIV, Alkoholabhängigkeit). In sehr seltenen Fällen kann ein Kontakt mit Wasser zu einer lebensgefährlichen Erkrankung führen, die unverzüglich ärztlich behandelt werden sollte. Weitere Informationen sowie Fragen und Antworten unter schleswig-holstein.de - Badegewässerqualität - Lebensraum Badegewässer.
 
 
 
Verantwortlich für diesen Pressetext: Christian Kohl / Oliver Breuer/ Max Keldenich| Ministerium für Justiz und Gesundheit | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431 988-2654 | E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjg
 
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KIEL. Das von allen schleswig-holsteinischen Landtagsfraktionen eingebrachte „Gesetz zur Änderung des Bestattungsgesetzes“ wurde heute (18.06.) vom Landtag beschlossen.
 
Damit wird nach seinem Inkrafttreten eine weitere Bestattungsart in Schleswig-Holstein gesetzlich zulässig: eine beschleunigte Verwesung zu Erde in einem geschlossenen Behältnis mit anschließender Beisetzung auf einem Friedhof. Die neue Bestattungsart hatte zuvor eine rund zweijährige Erprobungsphase durchlaufen.
 
Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken betonte in ihrer Landtagsrede, die sie vor der Abstimmung gehalten hatte:
 
Der Landtag entscheidet heute über die Aufnahme einer neuen Bestattungsart in das Bestattungsgesetz. Neben der Erdbestattung in einem Sarg (§ 15 Abs. 1 Nr. 1) und der Einäscherung mit Urnenbeisetzung (§ 15 Abs. 1 Nr. 2) soll es künftig eine „beschleunigte Verwesung“ in einem geeigneten Behältnis mit Beisetzung der menschlichen Überreste (§ 15 Abs. 1 Nr. 3) geben. In der Öffentlichkeit wird die neue Bestattungsart auch als „Reerdigung“ bezeichnet.
 
Die neue Bestattungsart wird seit ca. zwei Jahren auf Grundlage des § 15a erprobt und durch die Rechtsmedizin der Universität Leipzig wissenschaftlich begleitet. Der Zulassungsbescheid enthält umfangreiche Nebenbestimmungen, wie Untersuchungs- und Berichtsverpflichtungen. Diesen wurde umfassend nachgekommen.
 
Stand 30. April wurden insgesamt 76 Bestattungen in dieser neuen Art durchgeführt bzw. gestartet. Die Verstorbenen stammten aus 14 Bundesländern; eine Person stammte aus dem Ausland. Auf Grundlage der vorliegenden Berichte und Untersuchungsergebnisse können die Funktionsfähigkeit und die Unbedenklichkeit des Verfahrens bestätigt werden: Sowohl die Schwermetall- als auch die Schadstoffwerte lagen durchgehend unter den maßgeblichen Grenzwerten. Die Temperaturvorgaben wurden eingehalten. Die Abluftmessungen ergaben keine Beanstandungen. Die mikrobiologischen Untersuchungen bestätigen die erwartungsgemäß niedrigen Werte.
 
Über die vorgeschriebenen Untersuchungen hinaus wurden zusätzliche Sicherungsmaßnahmen durchgeführt. So wurden bei zwei Verfahren die Kokons notariell verplombt und erst nach Abschluss des Verfahrens wieder entsiegelt. Die Universität Leipzig hat die Probengewinnung von Beginn an eng begleitet. Mitarbeitende waren regelmäßig vor Ort und haben die Proben persönlich entnommen.
 
Erstmals findet nach der erfolgreichen Erprobung eine neue Bestattungsart Eingang in das schleswig-holsteinische Bestattungsgesetz. Es freut mich, dass wir in Schleswig-Holstein dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung tragen und – auf der Basis einer wissenschaftlich begleiteten Erprobung – eine neue Bestattungsart ermöglichen.“
 
Hintergrund: Schleswig-Holstein hatte das Bestattungsgesetz bereits Ende 2024 modernisiert und unter anderem erweiterte sarglose Bestattungen sowie Verbesserungen für den rechtssicheren Betrieb von Bestattungswäldern ermöglicht. Durch eine Öffnungsklausel, die Anfang des Jahres 2024 in das Gesetz aufgenommen worden war, wurde zudem die Erprobung neuer bisher nicht gesetzlich geregelter Bestattungsarten ermöglicht. Eine solche Erprobung fand bei der neuen Bestattungsart statt.
 
 
 
Verantwortlich für diesen Pressetext: Christian Kohl / Oliver Breuer/ Max Keldenich| Ministerium für Justiz und Gesundheit | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431 988-2654 | E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjg
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KIEL. Kleinstsupermärkte ohne Personal dürfen in Schleswig-Holstein ab sofort auch sonntags und feiertags öffnen – eine entsprechende Änderung des Ladenöffnungs­zeitengesetzes ist seit gestern in Kraft. Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen sagte dazu heute (4. Juni) in Kiel: „Damit besteht nun endlich Rechtssicherheit. Rund zwei Drittel der Menschen in Schleswig-Holstein leben im ländlichen Raum. Mit unserer Neuregelung tragen wir gerade hier zu einer besseren Grundversorgung und damit zu einer größeren Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse bei.“

Nach dem neuen Gesetz dürfen Kleinstsupermärkte nun nicht mehr nur an sechs Tagen 24 Stunden lang öffnen, sondern auch an Sonn- und Feiertagen, sofern sie ohne Personal betrieben werden. Mit den Vorgaben, dass die Verkaufsfläche höchstens 350 Quadratmeter betragen darf und die Regelung nur für Gemeinden und Städte mit bis zu 2.500 Einwohnern gilt, hält das Land laut Madsen unter maximaler Ausnutzung des grundgesetzlichen Spielraums die strengen Vorgaben des Sonn- und Feiertagsschutzes des Grundgesetzes ein. Profitieren werden davon die Märkte in Mohrkirch, Schwabstedt, Brekendorf, Holtsee, Groß Vollstedt, Glasau, Gülzow, Seth, Kastorf, Oldenswort, Maasholm, Jagel, Steinfeld, Medelby und Witzwort.
 
Nach den Worten des Ministers schafft das Gesetz auch Rechtssicherheit für Warenautomaten: Nunmehr dürfen landesweit aus bis zu drei großen Warenautomaten heraus Waren – welcher Art auch immer – an Sonn- und Feiertagen verkauft werden.

Vom neuen Gesetz profitieren auch Hofläden oder andere landwirtschaftliche Verkaufsstellen: Eigene Erzeugnisse und im geringen Umfang auch zugekaufte Lebensmittel dürfen nun ebenfalls an Sonn- und Feiertagen durch Personal verkauft werden. In Gemeinden bis 2.500 Einwohnern ist dies sogar für alle eigenen und zugekauften Lebensmittel erlaubt – allerdings ohne Personaleinsatz. 
 
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Verantwortlich für diesen Pressetext: Harald Haase | Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus | Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-4419 | Telefax 0431 988-4705 | E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. | Medien-Informationen der Landesregierung im Internet: https://schleswig-holstein.de | https://schleswig-holstein.de/wirtschaftsministerium
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